Inhalt

Das Wunsch- und Wahlrecht

Sie haben die Wahl: Reha in Ihrer Wunschklinik

Sie möchten eine Reha beantragen und dafür nicht in irgendeine, sondern in die für Sie perfekte Klinik gehen? Das ist Ihr gutes Recht! Ein:e Angehörige:r von Ihnen ist erkrankt und auf der Suche nach einer Reha? Wählen Sie die am besten geeignetste Klinik selbst aus!

Das Wunsch- und Wahlrecht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Es sichert zu, dass der Rehabilitationsträger - z.B. also Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung - Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss.

Vollständiger Gesetzestext

 

 

Berechtigt ist Ihr Wunsch dann, wenn die Einrichtung nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet ist und von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert ist. Bei der Entscheidung wird Ihre persönliche Lebenssituation, wie Ihr Alter, Familienstand oder Ihre Religion berücksichtigt. 

Ob die Reha dabei ambulant oder stationär stattfindet, ist unerheblich. In beiden Fällen können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen. Auch für eine Anschlussheilbehandlung können Sie Ihre Wunschklinik zusammen mit dem Sozialdienst Ihres Akutkrankenhauses abstimmen.

Grafik mit Karte von Baden-Württemberg und Klinikstandorten

Kliniksuche

Sie wollen eine Klinik für ein bestimmtes Krankheitsbild finden oder suchen, welche Klinik in Ihrer Nähe ist? Hier geht’s zur Kliniksuche.

Ihr Weg zur Reha

Sie haben Fragen zu Ihrem Reha-Antrag? Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen Ihnen alles Nötige zur Verfügung.

Sie fragen, wir antworten

Was ist eine Reha und wer darf daran teilnehmen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es in unseren FAQs.

So klappt es mit dem Wunsch- und Wahlrecht:

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Rehabilitation bei Ihren behandelnden Hausärzt:innen, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber, welche Klinik für Sie besonders geeignet ist. Achten Sie darauf, dass die Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.

Wählen können Sie Rehakliniken, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Klinik Ihrer Wahl muss über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers verfügen,
  • Ihrem Wunsch dürfen keine medizinischen Gründe entgegenstehen, d.h. die gewählte Klinik muss nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung geeignet sein,
  • Die Klinik muss von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert sein (z.B. nach QMS Reha).

Bei allen Häusern im Verbund der RehaZentren Baden-Württemberg liegen die notwendigen Rahmenbedingungen vor, damit Sie Ihr persönliches Wunsch-und Wahlrecht aussprechen und durchsetzen können.

Haben Sie Ihre Wunschklinik gefunden, reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht gemeinsam mit ihrem Reha-Antrag ein. Es ist dabei ratsam, die Wahl der Klinik ausreichend zu begründen. In dem Vorschlag sollten Sie in erster Linie die medizinische Eignung der Klinik darlegen. Darüber hinaus ist es aber auch nützlich, weitere Begründungen für die Wahl einer Klinik anzugeben (z.B. Wohnortnähe, Mitnahmemöglichkeit eines Hundes).

Wird Ihr Reha-Antrag genehmigt folgt die Kostenzusage seitens des Reha-Trägers (beispielsweise Ihre Renten- oder Krankenversicherung). Anschließend erhalten Sie einen Termin von Ihrer Klinik und Sie beginnen Ihre Reha.

Haben Sie schon einen Platz in einer Klinik zugewiesen bekommen und möchten im Nachhinein von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen? Auch das ist möglich: mit dem Antrag auf Heilstättenänderung.

Hier finden Sie alle Anträge und Formulare.

Die wichtigsten Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht:

© 2023 RehaZentren Baden-Württemberg