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Unsere Leistungen

Die Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen nach dem Grundsatz  „Rehabilitation vor Rente“. Damit bietet die Rentenversicherung Ihnen neben der Altersvorsorge auch Versicherungsschutz gegen das Risiko der vorzeitigen Erwerbsminderung. Die gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit sollen somit möglichst dauerhaft überwunden werden. Die Teilhabe am Erwerbsleben sichert eine weitgehende Unabhängigkeit und selbstständige Lebensführung.

 

 

Medizinische Rehabilitation

Wenn Sie körperlich geschwächt sind, soll Sie die medizinische Rehabilitation wieder fit für den Beruf machen. In erster Linie gehört dazu die stationäre Heilbehandlung. Dabei sind Sie ganztägig mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabilitationsklinik untergebracht. Neben stationären Maßnahmen gibt es auch ambulante Reha-Möglichkeiten.
Mehr Information zum Thema: „Medizinische Rehabilitation“

 

Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation

Eine besondere Form der Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR). Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus – zum Beispiel nach einem Herzinfakt oder einer Operation – an einer Rehabilitationsmaßnahme teilzunehmen.
Mehr Information zum Thema: „Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation“

 

Onkologische Rehabilitation

Bei der onkologischen Rehabilitation stehen medizinische Leistungen nach einer Erstbehandlung bösartiger Krebserkrankungen im Vordergrund. Sie umfasst gezielte diagnostische und therapeutische Maßnahmen. Diese sollen die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung mildern oder beseitigen helfen.
Mehr Information zum Thema: „Onkologische Rehabilitation“

 

Entwöhnungsbehandlung

Wenn Sie an einer Abhänigkeitserkrankung leiden (Alkoholismus, Drogensucht und Medikamentenmissbrauch) haben Sie die Möglichkeit, eine Rehabilitation zu bekommen. Während für die Entzugsbehandlung (Entgiftung) als Akutbehandlung die Krankenkasse zuständig ist, fällt eine sich anschließende Entwöhnungsbehandlung in den Bereich der Rentenversicherung.
Mehr Information zum Thema: „Entwöhnungsbehandlung“

 

Sicherung des Rehabilitationserfolges

Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie Ihren Rehabilitationserfolg durch Rehabilitationssport oder Funktionstrainig in Gruppen sichern oder aber weitere Leistungen der Rehabilitationsnachsorge in Anspruch nehmen.
Mehr Information zum Thema: „Sicherung des Rehabilitationserfolges“

 

Teilhabe am Arbeitsleben

Nicht immer können Sie nach einer medizinischen Rehabilitation sofort wieder arbeiten gehen. Manche Erkrankungen oder Behinderungen erfodern weitere Maßnahmen. Für diese Fälle gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – früher auch „Berufliche Rehabilitation“ genannt.
Mehr Information zum Thema: „Teilhabe am Arbeitsleben“