
Auslobung des Qualitätsförderpreises Gesundheit Baden-Württemberg 2011
Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg und die im Gesundheitsforum Baden-Württemberg beteiligten Institutionen loben für das Jahr 2011 zum zehnten Mal den mit insgesamt 15.000 € dotierten Qualitätsförderpreis Gesundheit Baden-Württemberg aus. Die Robert Bosch Stiftung stellt hierfür das Preisgeld zur Verfügung.
Ziele
Über den Qualitätsförderpreis Gesundheit Baden-Württemberg soll der Qualitätswettbewerb im Gesundheitswesen nachhaltig gefördert und besonders gelungene Projekte gewürdigt werden. Die Auslobung soll gleichzeitig den zahlreichen in Baden-Württemberg initiierten und durchgeführten Qualitätsprojekten die Möglichkeit eröffnen, sich vorzustellen und bekannt zu machen.
Preiskriterien
Mit dem Qualitätsförderpreis Gesundheit Baden-Württemberg sollen aktuelle, weitgehend realisierte
Qualitätsprojekte im Bereich des Gesundheitswesens gefördert werden,
- die einen unmittelbaren Bezug zu Baden-Württemberg haben, d. h. hier entwickelt wurden und zur Anwendung kommen,
- die innovativen Charakter haben, d. h. neue Ansätze der Qualitätsverbesserung aufzeigen die noch nicht allgemein etabliert sind,
- die einen messbaren Beitrag zur Qualitätsverbesserung leisten (möglichst belegt durch einen Vorher/Nachher-Vergleich),
- die sowohl einen Praxis- als auch einen konkreten Patientenbezug haben,
- bei denen der Nutzen den Aufwand überwiegt und
- die auf andere Einrichtungen übertragen werden können.
Teilnehmerkreis
An der Ausschreibung können teilnehmen
- Einzelpersonen, z. B. niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, Apotheker,
- Einrichtungen, z. B. stationäre oder teilstationäre Kliniken, Rehabilitationskliniken oder
- Arbeitsgruppen, z. B. Kooperationen, Gemeinschaften.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann sich pro Ausschreibung mit einem Projekt bewerben. Qualitätsprojekte, die als solche bereits anderweitig prämiert wurden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Einzureichende Unterlagen
- In einem Teilnahmeformular sind – neben den allgemeinen Angaben zum Beteiligtenkreis und zur Projektbezeichnung – die wesentlichen Aspekte des Qualitätsprojekts kurz zu beschreiben. Das Teilnahmeformular kann beim Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg, Abteilung 5, z. Hd. Frau Spengler, Postfach 10 34 43, 70029 Stuttgart (E-Mail: rosemarie.spengler@sm.bwl.de, Telefax 0711 123-3997) angefordert werden und wird auch in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
- Darüber hinaus ist eine kompakte Darstellung der Qualitätsverbesserungsmaßnahme erforderlich. Hierzu gehören Angaben zur Strukturqualität (Wie sah der Vorher-Zustand aus?), Prozessqualität (Welche Maßnahmen wurden ergriffen?) und Ergebnisqualität (Was wurde an messbaren Verbesserungen erreicht?) einschließlich Angaben zur Nachhaltigkeit bei der Weiterführung des Projekts. In der Darstellung ist auf alle Preiskriterien verbindlich einzugehen. Außerdem ist der wesentliche zeitliche Ablauf des Projekts zu dokumentieren.
Einsendeschluss
Einsendeschluss für den Qualitätsförderpreis Gesundheit Baden-Württemberg 2011 ist der 15. März 2011.
Jury
Die Bewertung der eingereichten Projekte und die Ermittlung der Preisträger werden von einer unabhängigen Jury vorgenommen, die sich aus namhaften Vertretern des Gesundheitsforums Baden-Württemberg zusammensetzt. Den Vorsitz der Jury führt Frau Ministerin Dr. Monika Stolz MdL. Die Jury tagt nicht öffentlich. Sie behält sich eine Überprüfung der vorgeschlagenen Qualitätsprojekte vor Ort vor.
Preisvergabe
Der Preis kann von der Jury auf verschiedene Qualitätsprojekte aufgeteilt werden. Die Preisverleihung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die zuerkannte Preissumme sollte nach Möglichkeit eine projektgebundene Verwendung finden. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach der Entscheidung der Jury (voraussichtlich Anfang September 2011) eine schriftliche Nachricht; die Preisverleihung wird am 21. Oktober 2011 in Stuttgart stattfinden.



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